Änderungen des Widerrufsrecht / Verbraucherrechts ab 13.06.2014
Am 13. Juni 2014 ändert sich für Online-Händler einiges, denn die europäischen Verbraucherrecht-Richtlinien treten in Kraft. Wir geben Ihnen mit diesem Artikel deshalb einen kurzen Überblick über die Bereiche mit den wichtigsten Änderungen. Die Richtlinien greifen ab 13.06.2014, 0 Uhr und sehen keine Übergangsfrist vor.
Widerrufsrecht: Schwerpunkt der Veränderungen
Besonders das Widerrufsrecht ist von Änderungen betroffen. Das bedeutet, dass Widerrufsbelehrungen für Warenlieferungen auf der Seite der Online-Händler entsprechend angepasst werden müssen. Die Widerrufsfrist wird für ganz Europa vereinheitlicht auf 14 Tage und es wird eine europaweit einheitliche Musterwiderrufsbelehrung geben. Bisher konnten Online-Händler dem Kunden ein Rückgaberecht alternativ zum Widerrufsrecht einräumen. Das Rückgaberecht wird ersatzlos gestrichen.
Die wichtigste Änderung ist jedoch, dass künftig iIm Widerrufsfall der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Voraussetzung: Der Shopbetreiber hat ihn vorab hierüber informiert. Eine gesonderte Vereinbarung ist jedoch nicht mehr nötig. Hierdurch wird dann auch die deutsche 40-EUR-Klausel hinfällig. Hintergrund der Änderung ist der Versuch, die hohe Anzahl von Rücksendungen, vor allem auch im Modebereich, einzudämmen. Doch die Größen im E-Commerce wie Zalando, Otto oder Amazon haben bereits angekündigt, auch künftig die Rücksendekosten freiwillig zu übernehmen.
Auch die Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts wird bei Dienstleistungen angepasst. Des Weiteren ändert sich auch das Widerrufsrecht für digitale Medien. Das betrifft dann alle Medien, die nicht greifbar sind. Also zum Beispiel, wenn Sie E-Books anbieten oder digitale Downloads für Kunden bereitstellen, wie beispielsweise Filme oder Musik. Auch hier sind Änderungen vorgesehen, die in dieser Form neuartig sind und damit den größten Wandel ausmachen.
Informationspflicht: Veränderte Vorschriften für Online-Händler
Aber nicht nur das Widerrufsrecht ist in den europäischen Verbraucherrecht-Richtlinien verändert worden, sondern auch andere Punkte, wie zum Beispiel die Informationspflicht in Online-Shops. So werden bestimmte Angaben angepasst werden müssen. Hierbei gelten besondere Vorschriften, über die sich Online-Händler nun informieren müssen. Des Weiteren wurde auch die Rückabwicklung nach dem Widerruf angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind hierbei bei den Rückzahlungsfristen zu erkennen, aber auch im Bereich des Wertersatzanspruchs sowie im Bereich der Rückzahlungsmodalitäten sieht das europäische Recht eine Umstellung vor.
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Jeder Online-Händler sollte deshalb vor dem Stichtag alle Maßnahmen hierfür vornehmen. Da diese jedoch recht komplex sind, ist es hilfreich, sich entsprechend einzulesen. Das Whitepaper von Trusted Shops hilft jedem Online-Händler sich auf die Umstellung vorzubereiten. Sie finden es auf der Homepage zum kostenlosen Download. Trusted Shops hat außerdem eine umfassende Vorbereitung auf die Richtlinien vorgesehen, weswegen Sie auch an entsprechenden Webinaren teilnehmen können sowie die umfangreiche Podcast-Sammlungen auf der Website nutzen können.
Werden Sie künftig für Rücksendungen Gebühren verlangen? Oder halten Sie es wie die Großen wie Amazon oder Zalando?
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für die hier aufgeführten Informationen übernehmen wir keinerlei Gewähr.
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